Corona Virus

Liebe Ruderfreunde

Seit dem 26.04.2020 über die Exit-Strategie vom Bundesrat im Bereich Sport hat sich Erfreuliches getan, so dass das Rudern – wenn auch mit einigen zwingenden Einschränkungen – ab dem 11.5.2020 wieder möglich ist.

Gerne informieren wir, was im Detail passiert ist und wie auf dem Sihlsee gerudert werden kann. Swiss Rowing hat gemäss den Vorgaben des BAG für das Rudern ein Branchenschutzkonzept aufgestellt. Die Vereine dürfen nun gestützt auf dieses Konzept den Ruderbetrieb aufnehmen, müssen aber ein individuelles Schutzkonzept erstellen.

An dieser Stelle vielen Dank, dass ihr diese Regeln beachtet und so mithelft, dass sich dieses Virus nicht erneut ausbreitet.

 

Regeln für alle Clubmitglieder RCS

 

Weitere Informationen findet ihr über nachfolgende Links:

https://www.swissrowing.ch

Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Bliibet gsund und gänd euch Sorg.

Der Vorstand

 

Corona Virus

Liebe Ruderfreunde

Wir hoffen, dass dies eine einmalige Ausnahme ist, dass wir euch schlechte Informationen weiterleiten müssen. Aber die Sachlage bzgl. Corona ist klar, dramatisch und verlangt strikte Massnahmen. Daher hat der Vorstand wie folgt beschlossen und dankt im Namen aller Mitmenschen für eure Solidarität:

Auf Grund der aktuellen Entscheidungen des Bundesrates zum Thema Corona-Virus verlängern wir unseren Winterbetrieb vorerst bis 19. April 2020. Das Anriggern vom 28. März und das Anrudern vom 4. April finden nicht statt und werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Daher ist die Benutzung sämtlicher Boote im Eigentum des RCS (inklusive Ruder oder sonstiges Zubehör) bis auf weiteres nicht erlaubt. Über weitere Anpassungen im Jahresprogramm wird der Vorstand informieren.

Auch ist die Benutzung der Infrastruktur des RCS durch Mitglieder anderer Ruderclubs nicht erlaubt.

Weitere Informationen findet ihr über nachfolgende Links:

https://www.swissrowing.ch

Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Bliibet gsund und gänd euch Sorg.

Der Vorstand

COVID-19 – Information zur ausserordentlichen Lage _ SWISSROWING